Studienplatz einklagen: Deine Chance auf einen Medizin-Studienplatz?

Elena Weber - 02.01.2024

Studienplatz einklagen

Den Studienplatz einzuklagen, ist eine Möglichkeit, doch noch an den Wunschstudienplatz in Medizin zu kommen. | Foto: AmnajKhetsamtip / Getty Images

Studienplatz einklagen: die letzte Möglichkeit?

Mit dem Studienbeginn fängt ein neuer, aufregender Lebensabschnitt an. Umso enttäuschender ist es, wenn es mit dem Studienplatz nicht klappt. Denn das kann trotz gutem Abitur passieren, beispielsweise, wenn du Psychologie oder Medizin studieren möchtest. Denn hier ist der Numerus Clausus so hoch, dass der Zugang zum Studium dadurch deutlich erschwert wird – zumindest, wenn du keinen Abischnitt von 1,0 hast. Zwar hast du im Fall von Medizin beispielswiese die Möglichkeit, deinen Schnitt durch den TMS-Test aufzubessern, jedoch ist auch dieser in der Regel ohnehin verpflichtende Test kein Garant auf einen Studienplatz. Bei anderen Studienfächern mit hohem NC kannst du deinen Schnitt meist nur durch Wartesemester verbessern – und das kann zum Teil sehr lange dauern. Wenn lange Wartesemester oder das Studium an einer Privatuni oder im Ausland keine Alternativen sind, kommt möglicherweise eine Studienplatzklage in Frage. Was das genau bedeutet, erfährst du hier.

Definition: Das bedeutet es, einen Studienplatz einzuklagen

Bei der Studienplatzklage handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren, in dem überprüft wird, ob die Hochschule ihr volles Kontingent an Studienplätzen ausgeschöpft hat oder ob sie über die angegebene Anzahl von Studienplätzen hinaus noch Studienplätze in einem bestimmten Studiengang anbieten kann. 

Ob noch Kapazitäten vorhanden sind, überprüfen das Verwaltungsgericht sowie die Anwälte und Anwältinnen auf Grundlage bestimmter, genau vorgegebener Kriterien. Stellt sich dabei heraus, dass die Hochschule noch weitere Studienplätze vergeben kann, wird die Vergabe dieser Studienplätze vom Verwaltungsgericht angeordnet. Somit kann die Studienplatzklage eeine zusätzliche Chance auf deinen Wunschstudienplatz sein.

Studienplatz einklagen: Das sind die Gründe

Hochschulen können nicht unbegrenzt viele Studienplätze zur Verfügung stellen. Das ist insofern sinnvoll, als dass Platz und Lehrpersonal begrenzt sind und natürlich auch eine gewisse Qualität der Lehre sichergestellt sein muss. Gerade bei besonders beliebten Fächern wie MedizinPsychologie oder Jura führt das dazu, dass sie zum Teil mit einem absurd hohen Numerus Clausus belegt sind, der die Anzahl der Studienanfänger /-innen gegenüber den tatsächlich Interessierten drastisch reduziert. Der NC für Medizin liegt derzeit im Schnitt zwischen 1,0 und 1,2, für Psychologie sieht es nicht anders aus. Das bedeutet, dass du mit einem “schlechteren” Abischnitt geringe bis gar keine Chancen hast, an einen Studienplatz zu kommen.

In diese Studienplätze kannst du dich einklagen

Eine Studienplatzklage ist grundsätzlich bei allen zulassungsbeschränkten Studiengängen an Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen möglich. Besonders häufig ist eine Studienplatzklage beim Studiengang Humanmedizin. Da der NC hier so hoch ist und der Weg über die Wartesemester Jahre dauern kann, ist die juristische Option für viele oft die einzige Chance auf ihr Wunschstudium.

Die Voraussetzungen für eine Studienplatzklage

Um deinen Studienplatz einzuklagen, sind bestimmte Voraussetzungen nötig. Dazu gehört zunächst einmal, dass du einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragst. Außerdem musst du bedenken, dass du die Kosten für die Studienplatzklage tragen musst.

Darüber hinaus sind folgende Dinge wichtig:

  • Du solltest dich an allen in Frage kommenden Unis auch beworben haben, insbesondere bei Studiengängen mit zentralen Vergabeverfahren, wie z.B. Medizin.
  • Du kannst deinen Studienplatz auch einklagen, wenn du Zweitstudienbewerber /-in bist, also bereits ein Studium in einem anderen Fach abgeschlossen hast.
  • D kannst auch als Angehörige /-r eines EU-Mitgliedstaates deinen Studienplatz einklagen.
  • Die Abiturnote spielt keine Rolle.
  • Solange du noch keine Zulassung im gleichen Studiengang an einer deutschen Hochschule erhalten hast, kannst du dich auch dann in einen Studiengang einklagen, wenn du bereits für einen anderen Studiengang zugelassen bist. 

Mit diesen Kosten musst du rechnen

Die Kosten einer Studienplatzklage setzen sich aus folgenden Faktoren zusammen:

  • Gerichtskosten
  • Anwaltskosten
  • Kosten des Anwalts der Gegenseite, sofern die Hochschule einen eigenen Anwalt beauftragt.
  • Auslagen der Hochschule

Insgesamt musst du dich darauf einstellen, dass der ganze Prozess für dich nicht gerade günstig wird. Im Schnitt musst du mit Kosten von 6.000 bis 10.000 Euro rechnen. Je nachdem, wie viele Hochschulen du “verklagst”, können die Kosten aber auch bei 20.000 Euro liegen. Bei Einzelverfahren außerhalb der Medizin sind die Kosten hingegen deutlich geringer und liegen bei rund 1.000 Euro.

Gut zu wissen

Der Grundsatz, dass immer die Partei die Prozesskosten trägt, die verliert, gilt im Falle der Studienplatzklage nicht. Oft müssen Kläger /-innen auch dann für die Kosten der Gegenseite aufkommen, wenn es freie Studienplätze gibt.

Im Falle einer Rechtsschutzversicherung

Solltest du eine Rechtsschutzversicherung haben, besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsvertrag das Hochschulzugangsrecht abdeckt. In diesem Fall werden grundsätzlich die gerichtlichen Kosten des Verfahrens getragen. Eine gewisse Selbstbeteiligung musst du aber trotzdem leisten.

So lange dauert eine Studienplatzklage

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, heißt es so schön. Wie lange eine Studienplatzklage tatsächlich dauert, ist von Verfahren zu Verfahren unterschiedlich. Einige Gerichte entscheiden kurz nach Semesterbeginn, sodass du im Falle einer erfolgreichen Klage dein Studium fast pünktlich beginnen kannst. Andere Gerichte nehmen sich mehr Zeit, weshalb du dein Studium dann möglicherweise erst während des laufenden Semesters, zu Beginn des nächsten oder im schlimmsten Fall erst zu Beginn des übernächsten Semesters beginnen kannst.

So läuft eine Studienplatzklage ab

Wenn eine Studienplatzklage für dich in Frage kommt, musst du dir zunächst einen Anwalt oder eine Anwältin suchen, der oder die dich vertritt. Am besten vereinbarst du dazu einen Beratungstermin. Im Beratungsgespräch kannst du dann alle Fragen zur Studienplatzklage sowie die Erfolgsaussichten besprechen. Auch über die Kosten solltest du in seriösen Kanzleien aufgeklärt werden. Auf dieser Grundlage kannst du dann entscheiden, ob du klagen möchtest oder nicht.

Entscheidest du dich für eine Klage, wird zunächst ein fristgerechter Antrag auf außerkapazitäre Zulassung gestellt. Dieser richtet sich an die Hochschule und ist wichtig, da das Gericht ohne diesen Antrag die spätere Klage als unzulässig abweist. Gleichzeitig zum außerkapazitären Antrag muss ein Eilverfahren durchgeführt werden, das die vorläufige Zulassung beantragt. Die endgültige Entscheidung erfolgt dann über einen zwischen den beteiligten, also Kläger /-in und Hochschule, geschlossenen Vergleich. Bei medizinischen Studiengängen, wo es vergleichsweise viele Kläger /-innen gibt, bedeutet das oft: Die Hochschule muss die festgelegten Studienplätze unter allen Antragstellern und Antragsstellerinnen verlosen. Sollte kein Vergleich zustande kommen, was eher selten vorkommt, kommt es zur eigentlichen Klage, die dann vor Gericht ausgetragen wird.

Gut zu wissen

Auch ein außergerichtlicher Zulassungsvergleich mit der Hochschule ist möglich. Oftmals möchten die Hochschulen gerichtliche Verfahren vermeiden und bieten dem Antragsteller oder der Antragstellerin dann einen Studienplatz an. Im Gegenzug muss er/sie die Kosten des Verfahrens übernehmen.

So hoch sind die Erfolgschancen

Was du wissen solltest, bevor du dich dazu entscheidest, deinen Studienplatz einzuklagen: Eine Garantie für deinen Wunschstudienplatz ist auch die Studienplatzklage nicht. Zum einen kommt es darauf an, wie viele Studienplätze die Uni noch zur Verfügung stellen kann. Zum anderen spielt aber auch eine Rolle, wie viele andere Kläger und Klägerinnen es gibt. Und das kann im Vorfeld niemand wissen.

Grundsätzlich gilt: Je geringer die Nachfrage, desto höher die Erfolgschancen. Für Fächer wie Medizin oder Psychologie bedeutet das also, dass es auch über den juristischen Weg schwer werden kann, an einen Platz zu kommen.

FAQ: Häufige Fragen

Kann man Studienplatz einklagen?

Ja, du kannst grundsätzlich jedes Studienfach einklagen.

Wie viel kostet eine Studienplatzklage?

Die Kosten für die Studienplatzklage können zwischen 1.000 und 20.000 Euro liegen, lassen sich aber nicht pauschal festlegen, da es immer auf das einzelne Verfahren ankommt.

Wie läuft eine Studienplatzklage ab?

Nachdem du einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragt hast, stellt dieser verschiedene Anträge innerhalb bestimmter Fristen. Auf deren Grundlage entscheidet am Ende ein Verwaltungsgericht, ob es noch einen Studienplatz für dich gibt oder nicht.

Wie lange dauert eine Studienplatzklage?

Das kann ganz unterschiedlich sein. Die Dauer für eine Studienplatzklage kann zwischen zwei Wochen bis sechs Monaten liegen.

Was passiert wenn ich keinen Studienplatz bekomme?

Wenn du keinen Studienplatz bekommst und dich dazu entscheidest, deinen Studienplatz einzuklagen, hast du nach Eingang des Ablehnungsbescheides seitens der Uni vier Wochen Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Sollte die Uni deinen Widerspruch ablehnen (was meistens der Fall ist), folgt die Klage. Diese führst du am besten über einen Anwalt oder eine Anwältin durch.

Wie kann man sich einklagen?

Um deinen Studienplatz in einem bestimmten Fach einzuklagen, musst du Klage beim zuständigen Gericht einreichen. Dafür musst du dich von einem Anwalt oder einer Anwältin vertreten lassen. Sie kann dich auch über den genauen Ablauf einer Studienplatzklage informieren.

Studienplatz einklagen im Überblick

  • Grundsätzlich hast du die Möglichkeit, für jedes Studienfach einen Platz einzuklagen.
  • Eine Studienplatzklage überprüft, ob die Hochschulen noch Kapazitäten frei haben.
  • Bei Studiengängen mit sehr hohem NC kann eine Klage also eine Chance auf einen Platz sein.
  • Eine Garantie gibt es aber nicht. Es kommt immer darauf an, ob es tatsächlich noch Studienplätze gibt und wie viele Kläger /-innen mit dir um diese Plätze konkurrieren.
  • Darüber hinaus ist eine Studienplatzklage sehr teuer, ganz besonders im Bereich Medizin.

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