Master in Auditing (MSc) - Frankfurt School of Finance & Management
Beschreibung
Berufstätigkeit neben dem Studium Berücksichtigung der „Busy Season“ der Wirtschaftsprüfung im Zeitmodell Erwerb eines „Master of Science“ am Finanzplatz Frankfurt Exzellente Vorbereitung auf den Beruf des Wirtschaftsprüfers Anrechnung dreier Prüfungsleistungen auf das WP-ExamenZulassungsvoraussetzungen
Für die Zulassung zum Master in Auditing haben Sie einen Abschluss eines mindestens sechssemestrigen Studiums (180 ECTS) sowie sehr gute Englischkenntnisse vorzuweisen. Des Weiteren haben Sie eine Zugangsprüfung, die in zwei schriftliche und eine mündliche Prüfung unterteilt ist, zu bestehen sowie ein Assessment Center der Frankfurt School zu absolvieren.
Als Bewerber können Sie zum Master of Science in Auditing zugelassen werden, wenn Sie
- eine Abschlussprüfung in einem mindestens sechssemestrigen Studiengang an einer Hochschule in Deutschland oder eine gleichwertige Abschlussprüfung im Ausland bestanden haben
- über Englischkenntnisse verfügen, die uneingeschränkt erlauben, englischsprachige Fachliteratur zu verarbeiten, erfolgreich an englischsprachigen Lehrveranstaltungen teilzunehmen und in englischer Sprache schriftliche Arbeiten zu erstellen sowie Präsentationen zu halten (dies entspricht dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens)
- nach Erwerb des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses mindestens drei Monate bei einer Prüfungsgesellschaft oder einem vergleichbaren Unternehmen tätig gewesen sind (nach § 9 Abs. 1 WPO) und
- weitere drei Monate an Abschlussprüfungen teilgenommen und bei der Abfassung der Prüfungsberichte mitgewirkt haben (Prüfungstätigkeit nach § 9 Abs. 2 WPO (Praxiszeit)) und diese Praxiszeit vor Beginn des Studiums abgeleistet ist
- eine Zugangsprüfung bestehen (gem. § 3 Nr. 2 WPAnrV), die wirtschaftsprüfungsrelevante Anteile berücksichtigt
- von Ihrem Arbeitgeber unterstützt und im erforderlichen Umfang freigestellt werden