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Der Studiengang in Bildern
Neben dem Beruf zum LL.M.
Der Master-Fernstudiengang Arbeitsrecht und Personalmanagement stattet Sie mit dem nötigen Wissen aus, um im Personalwesen, in dem betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse gleichermaßen wichtig sind, erfolgreich zu sein. Sie studieren neben dem Beruf und können durch den hohen Praxisbezug der Inhalte Ihr neues Wissen direkt anwenden. Der Einstieg ins Studium ist vier Mal im Jahr möglich. Testen Sie das Fernstudium der PFH vier Wochen kostenfrei und unverbindlich.
Wer studiert Arbeitsrecht und Personalmanagement?
Der weiterbildende Masterstudiengang Arbeitsrecht und Personalmanagement kann genau das Richtige für Sie sein, wenn Sie eine Karriere im Personalwesen anstreben und:
- bereits einen wirtschafts- oder sozialwissenschaftlichen Hochschulabschluss besitzen.
Sie erweitern Ihr rechtliches Know-How und vertiefen Ihre personalwirtschaftlichen Kenntnisse. - bereits einen rechtswissenschaftlichen Hochschulabschluss besitzen.Sie erweitern Ihr betriebswirtschaftliches Know-How und vertiefen Ihre Kenntnisse in arbeitsrelevanten Rechtsgebieten.
Inhalte des Studiums
Ihren Vorkenntnissen entsprechend erhalten Sie zu Beginn des Studiums entweder eine Einführung in das Recht oder in das Organisations- und Personalwesen. Anschließend befassen Sie sich mit folgenden Inhalten:
- Mitarbeiterauswahl und -führung
- Individualarbeitsrecht
- Kollektivarbeitsrecht
- Sozialrecht
- Personalmarketing und -beratung
- Wahlpflichtmodule:
Leistungsbeurteilung / Konflikt und Kooperation / Mitarbeiterführung / Outplacement / 360°-Feedback / Work-Life-Balance
Warum ein Fernstudium? Und warum an der PFH?
Die Fernstudienprogramme der PFH sind darauf ausgerichtet, dass Sie Beruf und Studium optimal miteinander vereinbaren können – sowohl zeitlich, als auch inhaltlich.
- Sie haben vier Mal im Jahr die Möglichkeit, Ihr Studium zu beginnen.
- Sie bestimmen selbst, wann Sie wie viel Zeit für einzelne Studieninhalte aufwenden.
- Sie entscheiden, wo Sie lernen und wo Sie Ihre Prüfungen ablegen.
- Sie wählen aus verschiedenen Lehrmaterialien die für Sie bevorzugte Lernform aus. Sie können die gelernten Inhalte direkt in Ihrer beruflichen Tätigkeit anwenden.
- Sie haben jederzeit die Möglichkeit, persönlich Kontakt zum PFH-Team aufzunehmen.
Darüber hinaus würdigt die PFH Ihre Vorbildung: Anerkennungsfähige Leistungen, die Sie während einer Weiterbildung oder während eines Studiums auf Master-Niveau erbracht haben, können Sie sich bei uns als Studienleistung auf das Studium Arbeitsrecht und Personalmanagement anrechnen lassen und so Ihre Studiendauer verkürzen. Sprechen Sie uns an! Gerne prüfen wir Ihre Vorleistungen.
Alle Fernstudienabschlüsse der PFH sind akkreditiert, staatlich anerkannt und stehen den Abschlüssen von Campusstudiengängen in nichts nach.
Ihre Prüfungen können Sie an folgenden Prüfungsstandorten ablegen:
- Berlin
- Dortmund
- Dresden
- Göttingen
- Hannover
- Heidelberg
- Ludwigshafen
- Monheim/Köln
- München
- Ratingen/Düsseldorf
- Regensburg
- Stade/Hamburg
- Wien
Hier können Sie sich auch vor Ort beraten lassen und an regelmäßigen Informationsterminen rund ums Studium teilnehmen.
Vier Wochen kostenfrei testen
Sie möchten zunächst unverbindlich unter realistischen Bedingungen testen, ob ein Fernstudium für Sie die richtige Studienvariante ist? Sprechen Sie uns an: Sie erhalten vier Wochen lang kostenfrei Zugang zu unserem E-Campus und damit Zugriff auf alle Inhalte des ersten Semesters aller Fernstudiengänge.
Zulassungsvoraussetzungen
- Studium mit Staatsexamen, Diplom- oder Bachelorabschluss (mindestens 210 ECTS) mit juristischer oder wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung
- Mindestens ein Jahr Berufserfahrung
- Kein NC!