Bürgergeld & Studium: Neues Urteil trifft Studierende hart

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❗ Bürgergeld & Studium: Warum das neue Urteil viele Studis hart trifft
Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts sorgt für Unruhe auf dem Campus: Studierende haben in der Regel keinen Anspruch auf Bürgergeld, selbst dann nicht, wenn sie kein BAföG bekommen. Damit bestätigt das Gericht eine Rechtslage, die viele Studierende in finanzielle Unsicherheit stürzt.
🎓 BAföG möglich? Dann kein Bürgergeld, egal, ob es tatsächlich gezahlt wird
Kern des Urteils: Nicht die tatsächliche BAföG-Förderung entscheidet, sondern die grundsätzliche Förderfähigkeit des Studiums.
Heißt konkret:
- Eltern verdienen „zu viel“ → kein BAföG
- Alter überschritten → kein BAföG
- komplizierter Lebenslauf oder Zweitstudium → kein BAföG
➡️ Trotzdem kein Bürgergeld, weil die Ausbildung theoretisch BAföG-förderfähig wäre.
Für viele Studierende bricht damit das letzte soziale Sicherheitsnetz weg.
💥 Warum ist das so brisant?
Studierende kämpfen ohnehin mit steigenden Mieten, höheren Lebenshaltungskosten und unsicheren Jobbedingungen. Viele leben ohne Rücklagen und hangeln sich von Nebenjob zu Nebenjob.
Das Urteil stellt klar: Das Sozialrecht geht davon aus, dass das BAföG ausreicht.
Die Realität sieht anders aus: Immer weniger Studierende erhalten überhaupt BAföG – und selbst der Höchstsatz deckt oft nicht den Lebensunterhalt.
Ein Beispiel:
Lea, 24, im Zweitstudium, bekommt kein BAföG und jobbt 20 Stunden pro Woche. Nach dem Urteil hat sie trotzdem keinen Anspruch auf Bürgergeld. Ihre Miete und steigende Lebenshaltungskosten bleiben allein an ihr hängen.
🧑⚖️ Die einzige Ausnahme, aber nur auf Zeit
Nur in einer einzigen Phase dürfen Studierende Bürgergeld beziehen:
👉Während ihr BAföG-Antrag geprüft wird, um akute Notlagen zu vermeiden.
Sobald feststeht, dass BAföG grundsätzlich möglich wäre, endet dieser Anspruch sofort, selbst wenn am Ende kein Cent gezahlt wird.
📊 Was bedeutet das für Studierende?
Das Urteil macht ein strukturelles Problem sichtbar:
- Das BAföG erreicht immer weniger Menschen.
- Bürgergeld dient nicht als Auffangnetz.
- Eine wachsende Zahl Studierender muss sich komplett selbst finanzieren, oft neben Vollzeitstudium.
Studierendenvertretungen fordern deshalb längst eine Reform, die realistischere Lebensbedingungen berücksichtigt und Studierende in echten Notlagen absichert.
Was heißt das jetzt?
Das BSG-Urteil bestätigt eine Gesetzeslage, die vielen Studierenden kaum bekannt war, mit teils existenziellen Folgen. Wer studiert, hat praktisch keinen Zugang zum Bürgergeld. Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten dürfte diese Entscheidung den Druck auf eine umfassende Reform der Studienfinanzierung weiter erhöhen.
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