Bürgergeld & Studium: Neues Urteil trifft Studierende hart

Das BSG urteilt: Kein Bürgergeld für Studierende, selbst ohne BAföG. Warum tausende junge Menschen nun in finanzielle Unsicherheit geraten.

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Maria Knaus Maria Knaus, 05.12.2025  |  Lesedauer: 2 Minuten

❗ Bürgergeld & Studium: Warum das neue Urteil viele Studis hart trifft

Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts sorgt für Unruhe auf dem Campus: Studierende haben in der Regel keinen Anspruch auf Bürgergeld, selbst dann nicht, wenn sie kein BAföG bekommen. Damit bestätigt das Gericht eine Rechtslage, die viele Studierende in finanzielle Unsicherheit stürzt.

🎓 BAföG möglich? Dann kein Bürgergeld, egal, ob es tatsächlich gezahlt wird

Kern des Urteils: Nicht die tatsächliche BAföG-Förderung entscheidet, sondern die grundsätzliche Förderfähigkeit des Studiums.
Heißt konkret:

  • Eltern verdienen „zu viel“ → kein BAföG
  • Alter überschritten → kein BAföG
  • komplizierter Lebenslauf oder Zweitstudium → kein BAföG
    ➡️ Trotzdem kein Bürgergeld, weil die Ausbildung theoretisch BAföG-förderfähig wäre.

Für viele Studierende bricht damit das letzte soziale Sicherheitsnetz weg.

💥 Warum ist das so brisant?

Studierende kämpfen ohnehin mit steigenden Mieten, höheren Lebenshaltungskosten und unsicheren Jobbedingungen. Viele leben ohne Rücklagen und hangeln sich von Nebenjob zu Nebenjob.

Das Urteil stellt klar: Das Sozialrecht geht davon aus, dass das BAföG ausreicht.
Die Realität sieht anders aus: Immer weniger Studierende erhalten überhaupt BAföG – und selbst der Höchstsatz deckt oft nicht den Lebensunterhalt.

 

Ein Beispiel:
Lea, 24, im Zweitstudium, bekommt kein BAföG und jobbt 20 Stunden pro Woche. Nach dem Urteil hat sie trotzdem keinen Anspruch auf Bürgergeld. Ihre Miete und steigende Lebenshaltungskosten bleiben allein an ihr hängen.

🧑‍⚖️ Die einzige Ausnahme, aber nur auf Zeit

Nur in einer einzigen Phase dürfen Studierende Bürgergeld beziehen:
👉Während ihr BAföG-Antrag geprüft wird, um akute Notlagen zu vermeiden.

Sobald feststeht, dass BAföG grundsätzlich möglich wäre, endet dieser Anspruch sofort, selbst wenn am Ende kein Cent gezahlt wird.

📊 Was bedeutet das für Studierende?

Das Urteil macht ein strukturelles Problem sichtbar:

  • Das BAföG erreicht immer weniger Menschen.
  • Bürgergeld dient nicht als Auffangnetz.
  • Eine wachsende Zahl Studierender muss sich komplett selbst finanzieren, oft neben Vollzeitstudium.

Studierendenvertretungen fordern deshalb längst eine Reform, die realistischere Lebensbedingungen berücksichtigt und Studierende in echten Notlagen absichert.

Was heißt das jetzt?

Das BSG-Urteil bestätigt eine Gesetzeslage, die vielen Studierenden kaum bekannt war, mit teils existenziellen Folgen. Wer studiert, hat praktisch keinen Zugang zum Bürgergeld. Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten dürfte diese Entscheidung den Druck auf eine umfassende Reform der Studienfinanzierung weiter erhöhen.

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Maria Knaus

UNICUM-Autor/-in seit 2025

Das neue Urteil des Bundessozialgerichts zeigt deutlich, wie lückenhaft die soziale Absicherung von Studierenden in Deutschland ist. Wer trotz steigender Lebenshaltungskosten weder BAföG noch Bürgergeld erhält, steht faktisch ohne Netz da. Eine Reform der Studienfinanzierung wird damit dringlicher denn je.

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